Einträge mit dem Tag ‘Novellen’

Aktuelle Legistik

Verfasst am 2. Januar 2012 von Dr. Nicolas Raschauer

1.) Emissionshandel: Zuteilungsregeln im BGBl

Vor kurzem ist die V des BMLFUW über die Zuteilungsregeln für die Handelsperioden ab 2013 (Zuteilungsregelverordnung – ZuRV) im BGBl (II 2011/465) kundgemacht worden. Gegenstand der V ist die Festlegung von Vorschriften für die Berechnung der übergangsweisen kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gem § 22 ff EZG 2011. Die ZuRV ist mit 30. 12. 2011 in Kraft getreten und enthält die entsprechenden Vorschriften sowohl für Bestandsanlagen als auch für neue Marktteilnehmer, wesentliche Kapazitätsverringerungen und wesentliche Verringerungen der Aktivitätsrate.

2.) Verbot des CCS

Verspätet hat der österreichische Gesetzgeber auch die RL 2009/31/EG über die geologische Speicherung von CO2 umgesetzt (BGBl I 2011/144). Er hat sich dabei wie erwartet für ein Verbot der Speicherung von CO2 (mit Ausnahme von geringfügigen Forschungsvorhaben) entschieden. Das BG enthält weitere begleitende Umsetzungsvorschriften ua im UVP-G, in der GewO und im MinroG.

3.) Altlasten: 2. Altlastenatlas-VO-Novelle 2011

Vor kurzem ist Weiters eine Vg des BMLFUW, mit der die Altlastenatlas-VO geändert wird (2. Altlastenatlas-VO-Novelle 2011), im BGBl (II 2011/442) kundgemacht worden. Mit 1. 1. 2012 werden die Anhänge 2, 3, 6, 7 und 9 abgeändert.

  1. Kärnten: Aktualisierung von Grundstücksnummern betr ALTLAST K26: Holzimprägnierung Leitgeb;
  2. Niederösterreich: Aktualisierung der Prioritätsklasse und des Datums der Priotitätenklassifizierung betr ALTLAST N11: Mülldeponie St. Valentin VA 01;
  3. Steiermark: Aktualisierung von Grundstücksnummern, der Prioritätsklasse und des Datums der Priotitätenklassifizierung betr ALTLAST ST15: Alte Gemeindedeponie Frohnleiten; Aktualisierung der Prioritätsklasse und des Datums der Priotitätenklassifizierung betr ALTLAST ST18: Putzerei Scherf sowie ALTLAST ST21: Putzerei Hlatky;
  4. Tirol: Aktualisierung der Prioritätsklasse und des Datums der Priotitätenklassifizierung betr ALTLAST T12: Deponie Jungbrunntobel;
  5. Wien: Anfügung der ALTLAST W26: Frachtenbahnhof Praterstern – Bereich Werkstätte.

Diverse Novellen (Bundesrecht) kundgemacht

Verfasst am 20. August 2010 von Dr. Nicolas Raschauer

1. Änderung von EG-K und MinroG (BGBl I 2010/65 vom 18. 8. 2010)

Bereits durch die Anlagenrechtsnovelle 2006, BGBl I 2006/84, wurden die Genehmigungsregelungen und Sanierungsbestimmungen des EG-K und des MinroG mit dem IG-L abgestimmt. Mit vorliegender Nov zum IG-L (unten; BGBl I 2010/77) wird durch eine Änderung des § 20 Abs 3 IG-L der Spielraum für die Genehmigung bzw Änderungsgenehmigung von Anlagen erweitert. Diese Neuerung wird durch Anpassung des § 5 Abs 2 Z 3 EG-K bzw der §§ 116 Abs 2, 119 Abs 3 Z 6 und des § 120 Abs 1 MinroG bewirkt.

2. Änderung von IG-L und BLRG sowie Aufhebung des Verbrennungsverbotsgesetzes (zum Hintergrund s schon http://www.rechtsblog.at/umweltrecht/2010/06/21/umsetzung-der-luftqualitatsrl.html; BGBl I 2010/77 vom 18. 8. 2010)

Mit der Novelle werden va die in der Luftqualitätsrichtlinie (RL 2008/50/EG  enthaltenen Neuerungen, die einer gesetzlichen Verankerung bedürfen, umgesetzt (ua Konkretisierung der Herausrechnung von Winterstreuung und natürlichen Quellen). Weiters werden die Vorschriften über das Verbrennen biogener Materialien nunmehr in das Bundesluftreinhaltegesetz aufgenommen, das ja schon bisher das Verbrennen von nicht biogenen Materialien außerhalb von Anlagen geregelt hat; dadurch soll va auch eine Deregulierung und Vereinfachung erzielt werden. Damit im Zusammenhang soll daher auch der Titel des Bundesluftreinhaltegesetzes in “Bundesgesetz über das Verbrennen von Materialien außerhalb von Anlagen (Bundesluftreinhaltegesetz – BLRG)” umbenannt werden und das nunmehr obsolete Verbrennungsverbotsgesetz aufhoben werden.